Aufzugsprüfungen (ZÜS)
Davon betroffen sind vor allem Aufzüge zur Personenbeförderung, wie Lasten- und Personenaufzüge, Baustellenaufzüge, Fassadenbefahranlagen oder Paternoster. Aufzugsanlagen ohne Personenbeförderung (z. B. Kleingüter- und Güteraufzüge) sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV.